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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 59/07 (BFH) |
§§: | UStG 1993 § 14 Abs. 1 |
Schlagwörter | Rechnung, Vorsteuerabzug, Bezeichnung |
Rechtsfrage: | Ist die Leistung in der Rechnung hinreichend bestimmt und die Rechnung für den Vorsteuerabzug ausreichend, wenn in der Rechnung die Umsätze nur allgemein "für Kontroll- und Beratungsleistungen" bezeichnet wurden und die ausführenden Ingenieure ihre Tätigkeit für den Unternehmer bestätigten? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 08.11.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 2702/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 16 44 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.10.2008 |
Erledigungs-Az: | V R 59/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 44 50 |