Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 18/15 (BFH)
§§: AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AO § 177, AO § 351
Schlagwörter Änderung, Grundlagenbescheid, Folgebescheid, Anpassung
Rechtsfrage: Kann ein Einkommensteuerbescheid (Folgebescheid) gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO geändert werden, wenn die Besteuerungsgrundlagen aus dem Grundlagenbescheid (gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und des verrechenbaren Verlustes nach § 15 a Abs. 4 EStG) vollständig und zutreffend in den Folgebescheid übernommen worden sind und darüber hinaus durch eine fehlerhafte Rechtsanwendung außerhalb des Regelungsinhalts des Grundlagenbescheids die Berücksichtigung einer Anfechtungs-/Änderungsbeschränkung erfolgt ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 26.08.2014
Vorinstanz/AZ: 2 K 406/12 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2015 S. 1584
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 20 29
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision