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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 23/09 (BFH) |
§§: | EStG § 3 Nr. 63, EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 40, EStG § 42 d |
Schlagwörter | Steuerfreiheit, Arbeitnehmeranteil, Betriebliche Altersversorgung, Arbeitgeber, Nachforderung, Haftung, Zukunftssicherung |
Rechtsfrage: | Sind Eigenanteile von Arbeitnehmern an den Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung gemäß § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei, wenn der Gruppenversicherungsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und der Pensionskasse geschlossen worden ist? Wie ist der Begriff "Beiträge des Arbeitgebers" in § 3 Nr. 63 EStG auszulegen? - Ist die Festsetzung der pauschalen Lohnsteuer im Wege eines Haftungs- statt eines Nachforderungsbescheids rechtmäßig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 19.03.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 659/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 18 05 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.12.2010 |
Erledigungs-Az: | VI R 23/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 15 64 |