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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 39/09 (BFH)
§§: UStG 2005 § 14 c, UStG 2005 § 14 Abs. 4, Richtlinie 77/388/EWG Art. 21 Abs. 1 Buchst. c
Schlagwörter Unberechtigter Steuerausweis, Rechnung, Scheinrechnung, Rechnungsberichtigung
Rechtsfrage: 1. Kann ein Dokument als Rechnung i.S. des § 14 UStG angesehen werden, wenn weder der Lieferzeitpunkt nach § 14 Abs. 4 Nr. 6 UStG 2005 noch die laufende Nummer nach § 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG 2005 angegeben und die Lieferung noch nicht ausgeführt worden ist? - 2. Wurde die Umsatzsteuer wegen ungerechtfertigten Steuerausweises nach § 14 c Abs. 2 UStG 2005 zu Recht festgesetzt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 23.07.2009
Vorinstanz/AZ: 2 K 184/07
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2009 S. 1684
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 39 94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.02.2011
Erledigungs-Az: V R 39/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 16 52