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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X B 111/98
§§: AO § 152, FGO § 102
Schlagwörter Verspätungszuschlag, Ermessensentscheidung
Rechtsfrage: Ist die Festsetzung eines Verspätungszuschlags rechtswidrig, wenn die Ermessenserwägungen erst in der Einspruchsentscheidung nachträglich unvollständig dargelegt werden?
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 09.01.1998
Vorinstanz/AZ: 3168/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.01.1999
Erledigungs-Az: X B 111/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig