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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X B 111/98 |
§§: | AO § 152, FGO § 102 |
Schlagwörter | Verspätungszuschlag, Ermessensentscheidung |
Rechtsfrage: | Ist die Festsetzung eines Verspätungszuschlags rechtswidrig, wenn die Ermessenserwägungen erst in der Einspruchsentscheidung nachträglich unvollständig dargelegt werden? |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 09.01.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 3168/96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.01.1999 |
Erledigungs-Az: | X B 111/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |