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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 32/15 (BFH) |
§§: | ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4, ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4 c |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Steuerbefreiung, Familienwohnheim, Lebensmittelpunkt, Miteigentum |
Rechtsfrage: | Steuerbefreiung für Familienheim bei unentgeltlicher Überlassung als Selbstnutzung: 1. Ist es für die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c ErbStG erforderlich, dass die erworbene Wohnung vom Erben als persönlicher Lebensmittelpunkt genutzt wird, auch wenn lediglich das Miteigentum erworben wurde? - 2. Erfüllt die unentgeltliche Überlassung der erworbenen Wohnung an den überlebenden Ehegatten des Erblassers die Voraussetzung der "Selbstnutzung"? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 24.03.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 118/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 14 55 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.10.2016 |
Erledigungs-Az: | II R 32/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 25 07 |