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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 15/17 (BFH)
§§: StromStG § 9 b
Schlagwörter Stromsteuer, Entlastung
Rechtsfrage: Wird der zum Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Raum- und Frischluft entnommene Strom vom Betreiber der Anlage oder vom Besitzer der Räumlichkeiten, die durch die Anlage belüftet werden, i.S. des § 9 b Abs. 1 Satz 2 StromStG genutzt? (s.a. VII R 39/13) - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 28.03.2017
Vorinstanz/AZ: 11 K 2427/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 07 35
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.04.2018
Erledigungs-Az: VII R 15/17 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 14 33