Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-185/00 (EuGH)
§§: Richtlinie 92/81/EWG Art. 8, Richtlinie 92/81/EWG Art. 5
Schlagwörter Finnland, Kraftfahrzeugsteuer, EG, Heizöl, Mineralölsteuer, Heizölabgabe, Verbrauchsteuer
Rechtsfrage: Hat die Republik Finnland gegen die ihr als Mitglied der Gemeinschaft obliegenden Verpflichtungen aus Artikel 8 Absätze 2 und 3 der Richtlinie 92/81/EWG verstoßen, indem sie die Gesetze und Verordnungen über die Verwendung von Heizöl als Kraftstoff für Motoren aufrechterhalten hat? Insbesondere hat sich gezeigt, dass in Finnland keine Steuerkontrolle gemäß Art. 8 der Richtlinie 92/81/EWG beim Vertrieb und der Verwendung von Heizöl durchgeführt. Verstößt es gegen Artikel 5 der Richtlinie 92/82/EWG, dass in Finnland die Möglichkeit besteht, durch die Entrichtung der Steuer (Kraftfahrzeugsteuer und Heizölabgabe) leichtes Heizöl, das als Haushaltsheizöl versteuert wird, legal als Kraftstoff für Motoren zu verwenden?
Vorinstanz: Kommission ./. Finnland
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EG 2000 Nr. C 247 S. 14
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 27.11.2003
Erledigungs-Az: Rs C-185/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 75 15