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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 39/07 (BFH)
§§: EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Ferienwohnung, Einkünfteerzielungsabsicht, Prognose, Vermietungszeit
Rechtsfrage: Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen - Ist eine auf Dauer angelegte Vermietung von Ferienwohnungen anzunehmen, wenn zwar die tatsächliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen bekannt ist, am Ferienort aber keine "ortsübliche Vermietungszeit" für Ferienwohnungen feststellbar ist - Trägt in einem solchen Fall das Finanzamt die Feststellungslast dafür, dass der Steuerpflichtige die ortsübliche Vermietungszeit für Ferienwohnungen um mehr als 25 v.H. unterschritten hat - Ist dann, wenn die durchschnittliche ortsübliche Vermietungszeit nicht feststellbar ist, eine tatsächliche Vermietungsdauer von mindestens 100 Tagen im Kalenderjahr erforderlich, um eine auf Dauer angelegte Vermietungstätigkeit anzunehmen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 11.12.2006
Vorinstanz/AZ: 14 K 92/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 36 94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.08.2008
Erledigungs-Az: IX R 39/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 43 39