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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 19/07 (BFH) |
§§: | EStG § 39 d, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 18, LStDV § 1 Abs. 2 |
Schlagwörter | Lohnsteuerabzug, Regisseur, Arbeitnehmer, Selbständige Tätigkeit, Werbefilm |
Rechtsfrage: | Erfüllen im Ausland ansässige Filmschaffende (Regisseur, Kameramann), die von einer inländischen Produktionsgesellschaft für Werbefilme kurzfristig engagiert werden, wegen der Weisungsgebundenheit hinsichtlich des vom Auftraggeber vorgegebenen Werbekonzepts und der Gestellung des technischen Equipments die Arbeitnehmereigenschaften, sodass von den gezahlten Gagen Lohnsteuer einzubehalten ist oder liegt eine selbständige Tätigkeit vor? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 19.03.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 193/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 17 29 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.07.2008 |
Erledigungs-Az: | VI R 19/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 31 85 |