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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 75/00 |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b Satz 3, EStG § 12 |
Schlagwörter | Arbeitszimmer, Mittelpunkt der Betätigung, Verlag |
Rechtsfrage: | Unterliegen die Aufwendungen für betrieblich genutzte Räume (häuslicher Verlag) im angemieteten Wohnhaus der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Nr. 6 b Satz 3 EStG. Bilden die Räume nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Betätigung, weil ein prägender Teil der Tätigkeit (Vertrieb und Vervielfältigung einer Zeitschrift; Geschäftsreisen von 13076 km) auch außer Haus ausgeübt wurde? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 08.11.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 3227/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 76 80 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.04.2003 |
Erledigungs-Az: | X R 75/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 32 85 |