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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | 1 BvR 2899/17 (BVerfG) |
| §§: | UStG 2005 § 3 a Abs. 2, UStG 2005 § 18 a, UStG 2005 § 18 b, AO § 102 |
| Schlagwörter | zusammenfassende Meldung, Rechtsanwalt, EU, Schweigepflicht, Mehrwertsteuer |
| Rechtsfrage: | Verpflichtung von Rechtsanwälten zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung trotz Schweigepflicht - Verfassungsbeschwerde - |
| Vorinstanz: | BFH |
| Vorinstanz/Datum: | 27.09.2017 |
| Vorinstanz/AZ: | XI R 15/15 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | BFHE 259 S. 552, BStBl 2018 II S. 155 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 21 24 |
| Erledigendes Gericht: | BVerfG |
| Erledigungs-Datum: | 31.01.2019 |
| Erledigungs-Az: | 1 BvR 2899/17 |
| Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |