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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 53/15 (BFH)
§§: GrEStG § 17 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3, GrEStG § 6 a Abs. 4, UmwG § 1 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Verschmelzung, Steuerfreiheit, Umwandlung, Fünfjahreszeitraum
Rechtsfrage: Nachbehaltensfrist des § 6 a Satz 4 GrEStG bei Umstrukturierung im Konzern: Gilt die sog. Nachbehaltensfrist auch für den Fall der Verschmelzung einer abhängigen Gesellschaft auf ein herrschendes Unternehmen? Ist ein Umwandlungsvorgang, durch den ein sog. "Verbund" beendet wird, nicht durch § 6 a GrEStG begünstigt? - Das Verfahren II R 53/15 war durch Beschluss vom 18.7.2017 ausgesetzt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen II R 20/19 (II R 53/15) fortgeführt, nachdem der EuGH in dem Verfahren Rs C-374/17 durch Urteil vom 19.12.2018 entschieden hat. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 01.10.2015
Vorinstanz/AZ: 15 K 3015/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 06 22
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.07.2017
Erledigungs-Az: II R 53/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung / Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 18.7.2017) -- Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.