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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 12/10 (BFH)
§§: EStG § 5 a, EStG § 16 Abs. 1, GewStG § 9 Nr. 3
Schlagwörter Schiff, Tonnagebesteuerung, Veräußerung, Hilfsgeschäft, Veräußerungsgewinn, Kürzung
Rechtsfrage: Darf eine Einschiffsgesellschaft, die ihr bestelltes Schiff vor Fertigstellung und vor Antragstellung veräußert hat, zur Tonnagebesteuerung optieren, da die Anschaffung und Veräußerung des Schiffes Hilfsgeschäfte i.S. des § 5 a EStG sind, oder scheitert die Option daran, dass tatsächlich kein Schiffsbetrieb unterhalten wurde? Ist der Gewinn aus der Veräußerung des Schiffs hilfsweise als begünstigter Veräußerungsgewinn festzustellen, der auch der Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 3 GewStG unterfällt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 02.02.2010
Vorinstanz/AZ: 2 K 147/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 14 16
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.04.2014
Erledigungs-Az: IV R 12/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 22 30