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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 1 BvR 1432/10 (BVerfG) |
§§: | GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 14 Abs. 1, BewG 1991 § 12, ErbStG 1997 § 10 Abs. 5, EStG 1997 § 35, BGB § 1922 Abs. 1, EStG 1997 § 11 Abs. 1 Satz 1, BewG 1991 § 6 Abs. 2, BewG 1991 § 5 Abs. 2, ErbStG 1997 § 11 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Nachlassverbindlichkeit, Einkommensteuer, Stichtagsprinzip |
Rechtsfrage: | Kein Abzug der auf geerbten Forderungen ruhenden latenten Einkommensteuerlast des Erben als Nachlassverbindlichkeit - Ansatz der Zinsforderung des Erblassers mit dem Nennwert - Keine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes - Geltendmachung einer Übermaßbesteuerung wegen kumulativer Belastung mit Erbschaftsteuer und Einkommensteuer - Erbschaftsteuerliches Stichtagsprinzip - Verfassungsbeschwerde - |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 17.02.2010 |
Vorinstanz/AZ: | II R 23/09 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BStBl II 2010 S. 641 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 14 77 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 07.04.2015 |
Erledigungs-Az: | 1 BvR 1432/10 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 13 83 |