Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-101/16 (EuGH)
§§: Richtlinie 2006/112/EG
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Vorsteuerabzug, Rechnungsaussteller
Rechtsfrage: 1. Steht die RL 2006/112/EG nationalen Rechtsvorschriften entgegen, nach denen einem Mehrwertsteuerpflichtigen das Recht auf Vorsteuerabzug mit der Begründung versagt werden kann, dass die vorgelagerte Person, die die Rechnung ausgestellt hat, auf der Kosten und Mehrwertsteuer ausgewiesen sind, von der Steuerverwaltung zum inaktiven Steuerpflichtigen erklärt worden ist? - 2. Für den Fall, dass Frage 1 verneint wird: Steht die RL 2006/112/EG unter den in Frage 1 dargestellten Umständen nationalen Rechtsvorschriften entgegen, nach denen das Recht auf Vorsteuerabzug schon dann versagt werden kann, wenn das Verzeichnis der für inaktiv erklärten Steuerpflichtigen am Sitz der Agentiei Nationale de Administrare Fiscala ausgehängt und auf deren Website unter "Öffentliche Mitteilungen - Informationen über Wirtschaftsteilnehmer" veröffentlicht worden ist?
Vorinstanz: Curtea de Apel Cluj (Rumänien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2016 Nr. C 175 S. 9
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 19.10.2017
Erledigungs-Az: Rs C-101/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 18 46