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Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem, keine Steuerermäßigung nach § 35 a EStG
Kapitel:
Privatbereich > Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen
Privatbereich > Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen
Fundstellen
-
BFH 23.03.2023, VI R 8/21 (NV) (ECLI:DE:BFH:2023:U.230323.VIR8.21.0)
Anmerkungen:
J. H. in StuB 11/2023 S. 475
J. Schiffers in DStZ 13/2023 S. 490
Normen
[EStG] § 35 a Abs. 2 Satz 1 Alt. 2, § 35 a Abs. 4 Satz 1
[EStG] § 35 a Abs. 2 Satz 1 Alt. 2, § 35 a Abs. 4 Satz 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- vor: FG München, 02.12.2020, Haushaltsnahe Dienstleistung, Haushalt, Notrufsystem

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