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Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem, keine Steuerermäßigung nach § 35 a EStG
			Kapitel: 
Privatbereich > Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen
		
			Privatbereich > Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen
			Fundstellen
			
	
			- 
				BFH 23.03.2023, VI R 8/21 (NV) (ECLI:DE:BFH:2023:U.230323.VIR8.21.0)
				
									
 Anmerkungen:
 J. H. in StuB 11/2023 S. 475
 J. Schiffers in DStZ 13/2023 S. 490
			Normen
[EStG] § 35 a Abs. 2 Satz 1 Alt. 2, § 35 a Abs. 4 Satz 1
					
	
			[EStG] § 35 a Abs. 2 Satz 1 Alt. 2, § 35 a Abs. 4 Satz 1
			Vorinstanz / Folgeinstanz:
			
	
	
	- vor: FG München, 02.12.2020, Haushaltsnahe Dienstleistung, Haushalt, Notrufsystem
 
	
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