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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 16/17 (BFH) |
§§: | KStG § 8 b Abs. 3 Satz 3 |
Schlagwörter | Körperschaftsteuer, Sparkasse, Umlage, Betriebsausgabe, Abzugsverbot |
Rechtsfrage: | Ist die Zahlung einer Sonderumlage an einen Sparkassenverband nach § 8 b Abs. 3 Satz 3 KStG bei der Ermittlung des Einkommens nicht zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 19.01.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 287/15 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.05.2019 |
Erledigungs-Az: | I R 16/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 18 77 |