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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | V R 66/17 (BFH) |
| §§: | UStG § 4 Nr. 21 Buchst. a, UStG § 4 Nr. 21 Buchst. b |
| Schlagwörter | Steuerbefreiung, Tanz, Unterricht, Umsatzsteuer |
| Rechtsfrage: | Sind die Umsätze für den Unterricht als Tanzlehrerin nach § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG oder § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG von der Umsatzsteuer befreit? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
| Vorinstanz/Datum: | 08.11.2017 |
| Vorinstanz/AZ: | 5 K 5108/15 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 03 55 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 24.01.2019 |
| Erledigungs-Az: | V R 66/17 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 05 31 |