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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-471/04 (EuGH)
§§: KStG 1991 § 8 b Abs. 1 Satz 1, KStG 1991 § 8 b Abs. 5, KStG 1991 § 30 Abs. 2 Nr. 1, EStG 1990 § 3 c, EStG 1990 § 20 Abs. 1 Nr. 1, EStG 1990 § 20 Abs. 1 Nr. 3, EStG 1990 § 36 Abs. 2 Nr. 3, EGV Art. 52, EGV Art. 58, EGV Art. 73 b, EG Art. 43, EG Art. 48, EG Art. 56
Schlagwörter Finanzierungsaufwendungen, steuerfreie Einnahmen, mittelbare Beteiligung, Kapitalgesellschaft, Inland, Ausland, EU-Mitgliedstaat, EG, wirtschaftlicher Zusammenhang
Rechtsfrage: Widerspricht es Art. 52 i.V.m. Art. 58 EGV und Art. 73 b EGV, wenn Finanzierungsaufwendungen einer Körperschaft, die in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit im Inland steuerfreien Erträgen aus der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft stehen, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist, nur in jenem Umfang als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen, in dem keine Gewinne aus der Beteiligung steuerfrei ausgeschüttet werden?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 14.07.2004
Vorinstanz/AZ: I R 17/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 39 94
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 23.02.2006
Erledigungs-Az: Rs C-471/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 16 86