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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 68/01
§§: EStG § 8 Abs. 2 Satz 9, EStG § 40 a
Schlagwörter Direktversicherung, Arbeitslohn, Sachbezug, Pauschalierungsgrenze, Teilzeitbeschäftigte
Rechtsfrage: Bleiben Direktversicherungsbeiträge des Arbeitgebers (Versicherungsnehmer) zu Gunsten des Arbeitnehmers als Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG bis zu einem Betrag von 50 DM außer Ansatz oder liegt insoweit eine steuerpflichtige Geldleistung im Rahmen der Zukunftsicherung vor? Sind Teile des Arbeitslohns, die nach § 40 b EStG pauschalierungsfähig sind, in die Pauschalierungsgrenze des § 40 a EStG mit einzubeziehen? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 04.04.2001
Vorinstanz/AZ: 9 K 8355/99 H (L)
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 79 36
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.11.2002
Erledigungs-Az: VI R 68/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 21 73