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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 13/18 (BFH) |
| §§: | EStG § 17 Abs. 2, EStG § 17 Abs. 4 |
| Schlagwörter | Buchführung, Verbindlichkeit, Auflösungsverlust, Wesentliche Beteiligung, Nachweis |
| Rechtsfrage: | 1. Müssen bei der Geltendmachung eines Auflösungsverlustes im Rahmen des § 17 EStG die in der Buchführung aufgeführten "Verbindlichkeiten gegenüber den alleinigen Gesellschafter" vollständig - belegmäßig über Jahrzehnte - nachgewiesen werden? - 2. Zur Frage der Anwendung des mit dem Senatsurteil vom 11.7.2017 IX R 36/15 (BFHE 258 S. 427, Rz 40) ausgesprochenen Vertrauensschutzes hinsichtlich der bisherigen Rechtsprechungsgrundsätze zur Berücksichtigung von nachträglichen Anschaffungskosten aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
| Vorinstanz/Datum: | 18.04.2018 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 3138/15 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 10 79 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 02.07.2019 |
| Erledigungs-Az: | IX R 13/18 |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 16 61 |