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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 8/10 (BFH) |
| §§: | KStG § 8 Abs. 4 |
| Schlagwörter | Mantelkauf, Sicherungseigentum, Neues Aktivvermögen, Verlust |
| Rechtsfrage: | Mantelkauf: Ist bei der Beurteilung, ob überwiegend neues Betriebsvermögen zugeführt wurde, zu berücksichtigen, dass die erworbenen Wirtschaftsgüter verpfändet oder sicherungsübereignet waren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
| Vorinstanz/Datum: | 13.01.2010 |
| Vorinstanz/AZ: | 12 K 8023/06 B |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 17 10 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 23.02.2011 |
| Erledigungs-Az: | I R 8/10 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 19 46 |