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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III B 31/01 |
§§: | InvZulG 1993 § 2 Satz 1 |
Schlagwörter | Investitionszulage, Betriebsbereitschaft, Kraftfahrzeug, Zulassung |
Rechtsfrage: | Ist ein Kraftfahrzeug i.S. des Investitionszulagengesetzes im Zeitpunkt der Lieferung angeschafft, auch wenn es noch nicht zugelassen worden ist, die Zulassung aber jederzeit erlangt werden kann? |
Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
Vorinstanz/Datum: | 05.09.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 187/99 |
Vorinstanz/Fundstelle: | StEd 2001 S. 185 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 80 71 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.04.2001 |
Erledigungs-Az: | III B 31/01 |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |