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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-296/12 (EuGH)
§§: AEUV Art. 56, AEUV Art. 63
Schlagwörter EG, EU, Belgien, Steuerermäßigung, Pensionssparen, freie Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehrsfreiheit
Rechtsfrage: Ist das Königreich Belgien durch die Billigung und Beibehaltung der Steuerermäßigung für das Pensionssparen, soweit diese Ermäßigung nur auf Zahlungen an belgische Einrichtungen und belgische Fonds anwendbar ist, seinen Verpflichtungen aus dem AEUV, namentlich aus dessen Art. 56 und 63, nicht nachgekommen?
Vorinstanz: Kommission ./. Königreich Belgien
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2012 Nr. C 273 S. 5
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 23.01.2014
Erledigungs-Az: Rs C-296/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 04 41