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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 80/96 |
§§: | ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 4, FGO § 76 |
Schlagwörter | Kommanditist, Versorgungszusage, Witwenrente, Kapitalwert, Erbschaftsteuer, Sachaufklärungspflicht, Gericht |
Rechtsfrage: | Unterliegen die Rentenbezüge der Witwe eines Kommanditisten, die sie aufgrund Gesellschaftsvertrags nach dessen Tod erhält, deshalb der Erbschaftsteuer, weil die die Rente begründenden gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen einer einheitlichen Versorgung aller Gesellschafter und deren Witwen nur aufgrund der Kommanditistenstellung des Erblassers und nicht wegen seiner Arbeitnehmerstellung getroffen worden sind? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 26.09.1996 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1891/95 Erb |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.07.1998 |
Erledigungs-Az: | II R 80/96 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 52 16 |