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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II B 123/99
§§: GrEStG § 5 Abs. 2, GrEStG § 6 Abs. 1, 3, AO § 378
Schlagwörter Leichtfertige Steuerverkürzung, Gesellschafterwechsel, Grunderwerbsteuer-Befreiung
Rechtsfrage: Wird bei der Beantragung der Grunderwerbsteuer-Befreiung gemäß § 6 Abs. 1, 3 GrEStG durch unrichtige oder unvollständige Sachverhaltsangaben objektiv der Eindruck erweckt, die Voraussetzungen der Befreiungsnorm seien erfüllt, obwohl im Zeitpunkt der Antragstellung bei der das Grundstück erwerbenden Gesellschaft bereits ein fast 100%-iger Gesellschafterwechsel stattgefunden hatte, und gewährt das FA daraufhin zunächst die GrESt-Befreiung, liegt dann eine leichtfertige Steuerverkürzung i.S. des § 378 AO vor?
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 01.02.1999
Vorinstanz/AZ: 5 K 5396/91
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 989
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.12.2000
Erledigungs-Az: II B 123/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 65 09