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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 39/14 (BFH) |
§§: | AO § 251 Abs. 3, FGO § 68 |
Schlagwörter | Feststellungsbescheid, Insolvenz, Gegenstand des Verfahrens |
Rechtsfrage: | Insolvenzfeststellungsverfahren trotz Feststellungsbescheid? 1. Werden durch einen Feststellungsbescheid i.S.d. § 251 Abs. 3 AO, der zu Steueransprüchen bereits vor dem Insolvenzverfahren ergangener Steuerbescheide und während des gegen diese Bescheide rechtshängigen Anfechtungsprozesses erlassen worden ist, die entsprechenden Steuerbescheide aufgehoben, wenn der objektive Erklärungsgehalt des Feststellungsbescheids aus Sicht des Adressaten keinen Zweifel lässt, dass der Feststellungsbescheid insofern die bisherige Anmeldung aufgrund der Steuerbescheide ersetzen soll? - 2. Wird in diesem Fall der Feststellungsbescheid gemäß § 68 Satz 1 FGO Gegenstand des Verfahrens, wenn der Feststellungsbescheid erst während des gegen die Steuerbescheide anhängigen Klageverfahrens ergeht oder tritt Erledigung ein? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 29.10.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 3605/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 29 59 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.08.2015 |
Erledigungs-Az: | V R 39/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 28 21 |