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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 65/14 (BFH) |
| §§: | EStG § 33 |
| Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Scheidungsfolgekosten, Erfolgsaussichten, Zwangsläufigkeit |
| Rechtsfrage: | Sind im Zusammenhang mit einem Zivilprozess wegen Herabsetzung des nachehelichen Ehegatten- und Kindesunterhalts angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten (hier: Abschluss durch Vergleich) als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
| Vorinstanz/Datum: | 07.10.2014 |
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 1054/13 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 05 10 |
| Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Klage |