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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 20/09 (BFH) |
§§: | KStG § 4 Abs. 1, KStG § 14, GewStG § 2, AO § 204, AO § 207 |
Schlagwörter | Verbindliche Auskunft, Widerruf, Betrieb gewerblicher Art, Organschaft |
Rechtsfrage: | Widerruf einer verbindlichen Auskunft zur Begründung eines Organschaftsverhältnisses: Anerkennung einer Organschaft zwischen einem Betrieb gewerblicher Art als Organträger und einer Eigengesellschaft (GmbH) als Organgesellschaft, wenn der Betrieb gewerblicher Art nur unter Einbeziehung der Beteiligungserträge dauerhaft Gewinne erzielt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 18.08.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 742/06 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2008 S. 1915 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 39 51 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.09.2009 |
Erledigungs-Az: | I R 20/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 05 67 |