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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | V R 22/13 (BFH) |
| §§: | UStG 1999 § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 |
| Schlagwörter | Sonstige Leistung, Verzicht, Steuerpflicht |
| Rechtsfrage: | Stellt die vorzeitige Beendigung eines Dienstleistungsvertrags gegen Vereinbarung einer Zahlung einen umsatzsteuerpflichtigen Leistungsaustausch i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG dar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG München |
| Vorinstanz/Datum: | 20.02.2013 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 1620/12 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 23 65 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 16.01.2014 |
| Erledigungs-Az: | V R 22/13 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 11 15 |