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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 39/04 |
§§: | EStG § 16 Abs. 3, EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2 |
Schlagwörter | Betriebsaufgabe, Betriebsaufspaltung, Gewinnverwirklichung, Grundstück |
Rechtsfrage: | Ist aus der Beendigung einer Betriebsaufspaltung beim Besitzunternehmen ein Aufgabegewinn entstanden oder hat keine Betriebsaufgabe und Entnahme des verpachteten Anlagevermögens, insbesondere des Grundstücks, stattgefunden, weil weiterhin die Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung im Ganzen und einer Betriebsunterbrechung vorgelegen haben bzw. die verpachteten Wirtschaftsgüter Sonderbetriebsvermögen einer gewerblich geprägten Personengesellschaft (einer sich in Gründung befindlichen GmbH & Co. KG) geworden sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 15.06.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 2538/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 19 90 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.10.2007 |
Erledigungs-Az: | X R 39/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 08 28 |