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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 11/04
§§: AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 1 Satz 1, EStG § 5 Abs. 1, HGB § 252 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Änderung, Grundlagenbescheid, Rückwirkendes Ereignis, Bilanzenzusammenhang
Rechtsfrage: Ist das FA berechtigt, die aufgrund des nach Betriebsprüfung geänderten Jahresabschlusses 1976 und Gewinnfeststellungsbescheides 1976 für eine Personengesellschaft notwendigen Folgeänderungen zur Wiederherstellung des Bilanzenzusammenhangs nicht für das Folgejahr 1977, sondern erst für das Kalenderjahr 1978 vorzunehmen? Ist der geänderte Gewinnfeststellungsbescheid für 1976 ein rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 oder ein Grundlagenbescheid für 1978? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 16.04.2002
Vorinstanz/AZ: 13 K 2597/92
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 33 83
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.06.2005
Erledigungs-Az: IV R 11/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 40 04