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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 73/05
§§: BewG § 9, BewG § 33 Abs. 1, BewG § 33 Abs. 2, BewG § 72 Abs. 1, BewG § 92
Schlagwörter Einheitsbewertung, Unbebautes Grundstück, Golfplatz, Gemeiner Wert, Ertragswertverfahren
Rechtsfrage: Einheitsbewertung eines Golfplatzes: Sind ehemals landwirtschaftlich genutzte Grundstücksflächen, die nun als Golfplatz genutzt werden, nicht mit dem sog. innerlandwirtschaftlichen Verkehrswert für Agrarland als Untergrenze, sondern nach dem innerlandwirtschaftlichen Verkehrswert für Grünland zu bewerten, wenn die Flächen bereits früher nur als Grünland genutzt wurden und aufgrund einer Ausweisung im Landschaftsplan als Grünland, die Flächen auch künftig nur so genutzt werden können? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 26.10.2005
Vorinstanz/AZ: 4 K 5279/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 06 46
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.02.2007
Erledigungs-Az: II R 73/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 19 88