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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 92/97 |
§§: | Europarat-Abkommen Art. 18 |
Schlagwörter | Europarat, Beamter |
Rechtsfrage: | Sind die Einnahmen eines für den Europarat in Straßburg selbständig Tätigen, der im Inland unbeschränkt steuerpflichtig ist, nach Art. 18 Buchst. b des Europarat-Abkommens steuerfrei, weil er "Beamter" im Sinne dieser Bestimmung ist? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 06.08.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 334/94 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.08.1998 |
Erledigungs-Az: | IV R 75/97 |
Erledigungs-Vermerk: | neues Az: IV R 75/97 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 23 55 |