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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 175/99
§§: EStG § 9 Abs. 1 S 1, EStG § 12 Nr 1, LStR Abschn 41
Schlagwörter Umzugskosten, berufliche Veranlassung, Ehegatten, Heirat
Rechtsfrage: Bleibt bei einem Zusammenzug von Eheleuten und bei zufälligem Erreichen der zeitlichen Grenze der Fahrzeitersparnis durch Zusammenrechnung der Einzeleinsparzeit der Umzug für beide Ehegatten ausschließlich beruflich veranlasst oder überwiegt durch die Vereinigung von zwei Einzelwohnsitzen zu einem Familienhaushalt und der vorhergehenden Heirat die private Mitveranlassung? Ist der Umzugstatbestand für jeden Ehegatten getrennt zu beurteilen? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 27.10.1999
Vorinstanz/AZ: 13 K 5106/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 10 37
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.03.2001
Erledigungs-Az: VI R 175/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 11 31