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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 32/12 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Darlehen, Rückzahlung
Rechtsfrage: Liegt in der Übernahme der Kaufpreiszahlung für ein vom alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH erworbenes Grundstück durch die GmbH eine Darlehensgewährung an den Gesellschafter, weil die Forderung gegen den Gesellschafter auf einem Verrechnungskonto verbucht wurde und eine Rückzahlungsverpflichtung begründet wurde, die nur aufgrund zweier vom Gesellschafter nicht beeinflussbarer, unverschuldeter Situationen nicht erfüllt werden konnte, oder liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 08.02.2012
Vorinstanz/AZ: 4 K 3298/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 18 93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.10.2014
Erledigungs-Az: VIII R 32/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet