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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 57/20 (BFH)
§§: AO § 47, AO § 191 Abs. 1, AO § 231, AnfG § 2, AnfG § 3
Schlagwörter Duldungsbescheid, Anfechtung, Fiskalerbschaft, Akzessorietät
Rechtsfrage: Wird im Zusammenhang mit angefochtenen Rechtsgeschäften der Grundsatz der Akzessorietät des Duldungsanspruchs im Falle einer Fiskalerbschaft durchbrochen, obwohl dies im Anfechtungsgesetz nicht ausdrücklich normiert ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 31.10.2019
Vorinstanz/AZ: 9 K 1482/17 AO
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 00 84
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.04.2024
Erledigungs-Az: VII R 57/20
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 08 07