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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X R 41/12 (BFH) |
| §§: | EStG § 22 Nr. 1 Satz 2, EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb, EStG § 12 Nr. 2 |
| Schlagwörter | Stiftung, Destinatszahlung, Leibrente, Wiederkehrende Bezüge, Zuwendung, Erblasser |
| Rechtsfrage: | Steuerliche Behandlung von Zahlungen aus den Erträgen eines Stiftungsvermögens an Destinatärin: Revision des Finanzamts: Liegen nicht gleichbleibende, voll steuerpflichtige Bezüge gemäß § 22 Nr. 1 Satz 2 Halbsatz 2 Buchst. a EStG oder - so das FG - nur mit dem Ertragsanteil zu versteuernde wiederkehrende Bezüge in Form einer Leibrente gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG vor? - Revision der Kläger: Handelt es sich um nicht steuerbare Zuwendungen aus dem Vermögen des Erblassers (hier: Testament des verstorbenen Ehegatten und entsprechende Festlegung in der Stiftungssatzung)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 27.09.2012 |
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 2039/09 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 02 97 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 15.07.2014 |
| Erledigungs-Az: | X R 41/12 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 27 99 |