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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 54/10 (BFH)
§§: AO § 174 Abs. 3
Schlagwörter Festsetzungsverjährung, Steuerbarkeit, Änderung, Berichtigung
Rechtsfrage: Kommt die Vorschrift des § 174 Abs. 3 AO als Rechtsgrundlage für eine erstmalige Umsatzsteuerfestsetzung nicht in Betracht, wenn der Grund für die Nichtberücksichtigung des bekannten Sachverhalts bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung nicht mehr in der Berücksichtigung des Sachverhalts in einem anderen Steuerbescheid, sondern in der Unentschiedenheit, ob der Sachverhalt überhaupt der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen ist, besteht? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 20.04.2010
Vorinstanz/AZ: 1 K 1727/05
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 1279
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 28 17
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.08.2011
Erledigungs-Az: V R 54/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 36 37