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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 41/17 (BFH) |
§§: | ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 3, ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Nachlassverbindlichkeit, Grabpflege |
Rechtsfrage: | Ererbtes Schuldverhältnis (fremde Grabpflege) als Nachlassverbindlichkeit: In welchem Umfang sind Kosten für die Grabpflege als Nachlassverbindlichkeit zu berücksichtigen, wenn es sich nicht um Kosten für die Beisetzung des Erblassers, sondern um ein ererbtes Schuldverhältnis handelt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 17.01.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1641/15 Erb |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 03 92 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.01.2020 |
Erledigungs-Az: | II R 41/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 04 66 |