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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-524/13 (EuGH)
§§: Richtlinie 69/335/EWG
Schlagwörter EG, EU, Umwandlung; Kapitalgesellschaft, Notar, Kapitalverkehrsteuer
Rechtsfrage: Ist die RL 69/335/EWG i.d.F. der RL 85/303/EWG dahin auszulegen, dass die Gebühren, die ein beamteter Notar für die notarielle Beurkundung eines Rechtsgeschäfts erhält, das die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft anderer Art zum Gegenstand hat, Steuern i.S. der Richtlinie sind, auch wenn die Umwandlung nicht zu einer Erhöhung des Kapitals der übernehmenden oder formwechselnden Gesellschaft führt?
Vorinstanz: Amtsgericht Karlsruhe
Vorinstanz/Datum: 27.09.2013
Vorinstanz/AZ: 1 UR II 1/09
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2013 Nr. C 367 S. 25
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 03.07.2014
Erledigungs-Az: Rs C-524/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 18 63