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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 60/09 (BFH) |
| §§: | EStG § 4 Abs. 4 a, GG Art. 3 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Schuldzinsen, Überentnahme, Umlaufvermögen, Betriebseröffnung |
| Rechtsfrage: | Dürfen Schuldzinsen, die im Rahmen einer langfristigen Finanzierung der Anschaffungskosten von Umlaufvermögen bei Unternehmensgründung (Erstausstattung des Warenlagers einer Apotheke) im Streitjahr angefallen sind, aufgrund von Überentnahmen nach § 4 Abs. 4 a EStG gekürzt werden? Verfassungswidriger Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip und das Gebot der Folgerichtigkeit der Besteuerung? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | Sächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 18.03.2009 |
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 1012/08 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 35 90 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 27.10.2011 |
| Erledigungs-Az: | III R 60/09 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 06 74 |