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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 49/07 (BFH)
§§: EStG § 22 Nr. 1 a, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Sonstige Einkünfte, Realsplitting, Unterhalt
Rechtsfrage: Sind Unterhaltszahlungen des dauernd getrennt lebenden Ehegatten der Klägerin bei dieser als sonstige Einkünfte anzusetzen, obgleich die Zahlungen sich beim Ehemann nicht steuermindernd ausgewirkt haben. Auslegung der korrespondierenden Wirkung zwischen § 22 Nr. 1 a EStG und § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 07.11.2007
Vorinstanz/AZ: 14 K 4225/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 08 92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.12.2009
Erledigungs-Az: X R 49/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 27 19