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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-226/20 P (EuGH) |
§§: | VO (EU) 2016/1036 Art. 3 Abs. 4, VO (EU) 2016/1036 Art. 9 Abs. 2, DVO (EU) 2017/1795 Art. 2 |
Schlagwörter | EG, EU, Einfuhr, Zoll, Antidumpingzoll, Nichtigkeit |
Rechtsfrage: | Rechtsmittel gegen das EuG-Urteil vom 12.3.2020 Rs T-835/17: Die Rechtsmittelführerin beantragt, - das angefochtene Urteil aufzuheben; - Art. 2 der angefochtenen Verordnung - DVO (EU) 2017/1795 - für nichtig zu erklären; - hilfsweise, die Sache an das Gericht zurückzuverweisen; - der Kommission und der Streithelferin vor dem Gericht die Kosten des Rechtsmittelverfahrens und des Verfahrens vor dem Gericht aufzuerlegen. |
Vorinstanz: | EuG |
Vorinstanz/Datum: | 12.03.2020 |
Vorinstanz/AZ: | Rs T-835/17 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2020 Nr. C 313 S. 8 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 24.02.2022 |
Erledigungs-Az: | Rs C-226/20 P |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 04 22 |