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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 32/05 |
| §§: | AO 1977 § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, GrEStG § 19 Abs. 4, GrEStG § 17 Abs. 2 |
| Schlagwörter | Feststellungsverjährung, Grunderwerbsteuer, Anzeigepflicht, Anwachsung, Grundstücksgesellschaft |
| Rechtsfrage: | Beginn der Feststellungsverjährung für die Grunderwerbsteuer bei Anzeige der Anwachsung des letztverbleibenden Gesellschafters (Kläger) einer Grundstücke besitzenden Gesellschaft: Ist der Kläger seiner Anzeigeverpflichtung nach § 19 Abs. 1 Satz 2 GrEStG nachgekommen und hat er die Anzeige auch an das zuständige Finanzamt (Grunderwerbsteuerstelle) gerichtet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Hamburg |
| Vorinstanz/Datum: | 29.04.2005 |
| Vorinstanz/AZ: | III 358/02 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 38 59 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 26.10.2006 |
| Erledigungs-Az: | II R 32/05 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 04 45 |