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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-500/04 (EuGH)
§§: KN Position 8204
Schlagwörter Zolltarif, EG, EU, Tarifierung, Schraubereinsätze, Vierkantantrieb, Schlitzschrauben, Kreuzschlitzschrauben, Innentorxschrauben Innensechskantschrauben, Drehmomentschlüssel
Rechtsfrage: 1. Gehören getrennt eingeführte Schraubereinsätze mit Vierkantantrieb für Schlitz-, Kreuzschlitz-, TX- (Innentorx) und Innensechskantschrauben der im Beschluss näher beschriebenen Art in die Position 8204 KN? - 2. Gehören getrennt eingeführte Teile des im Beschluss näher beschriebenen Vierkantsystems, die bei ihrer Verwendung das Verbindungselement (Mutter, Schraube) nicht unmittelbar berühren, in die Position 8204 KN? - 3. Gehören getrennt eingeführte Drehmomentschlüssel des Vierkantsystems der im Beschluss näher beschriebenen Art in die Position 8204 KN?
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 29.11.2004
Vorinstanz/AZ: 4 K 6020/02 Z
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 10 60
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 16.02.2006
Erledigungs-Az: Rs C-500/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 16 88