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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | V R 20/19 (BFH) |
| §§: | RL 2006/112/EG Art. 131, UStG § 6 |
| Schlagwörter | Buchnachweis, Belegnachweis, Steuerhinterziehung, Ausfuhrlieferung, Steuerbefreiung, Umsatzsteuer |
| Rechtsfrage: | Lieferung von Pkws in die Türkei: Ist die Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen nach der Missbrauchsrechtsprechung des EuGH (Urteil Unitel vom 17.10.2019 Rs C-653/18) ausgeschlossen, wenn sich der Kläger aktiv an einem Betrugsmodell beteiligte und die Begehung einer Steuerverkürzung im Empfangsstaat durch gefälschte Belegnachweise ermöglichte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 19.02.2019 |
| Vorinstanz/AZ: | 8 K 2906/16 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 07 83 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 12.03.2020 |
| Erledigungs-Az: | V R 20/19 |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 09 49 |