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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 48/09 (BFH) |
§§: | EStG § 34 Abs. 1 Satz 1, EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a |
Schlagwörter | Tarifermäßigung, Außerordentliche Einkünfte, Entschädigung, Abfindung, Selbständige Arbeit |
Rechtsfrage: | Ist für eine Abfindung wegen Aufhebung eines Rechtsberatungsvertrags im Rahmen der Gewinneinkünfte die Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG zu gewähren, weil das Mandatsverhältnis "arbeitnehmerähnlich" ausgestaltet war? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 12.02.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 622/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 03 94 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.07.2012 |
Erledigungs-Az: | VIII R 48/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 28 22 |