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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 1/10 (BFH)
§§: EStG § 6 Abs. 2, EStG § 7 Abs. 1, EStG § 13
Schlagwörter Landwirtschaft, Geringwertiges Wirtschaftsgut, Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Tierzucht
Rechtsfrage: Ist im Rahmen der Bewertung von dem Anlagevermögen zugerechneten Zuchtsauen bei Inanspruchnahme der Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter ein sogenannter Schlachtwert als Restwert anzusetzen, oder ist ein solcher deswegen abweichend vom BFH-Urteil vom 15.2.2001 IV R 19/99 nicht zu berücksichtigen, weil die Sauen, sobald die Zucht mit ihnen unwirtschaftlich wird, ohne Umwidmung zu Umlaufvermögen unverzüglich der Schlachtung zugeführt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 03.12.2009
Vorinstanz/AZ: 1 K 264/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 04 38
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.07.2013
Erledigungs-Az: IV R 1/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 33 34