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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 66/04 |
§§: | EigZulG § 11 Abs. 4, AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Neue Tatsache, Neue Beweismittel, Nachträgliches Bekanntwerden |
Rechtsfrage: | Begriff des "nachträglichen Bekanntwerdens" in § 11 Abs. 4 EigZulG: Ist für die Frage der "Neuheit" einer Tatsache oder eines Beweismittels nicht der Zeitpunkt der abschließenden Zeichnung des Eingabewertbogens für die maschinelle Bearbeitung des Eigenheimzulagenbescheids als Ausdruck der abschließenden Willensbildung maßgebend, sondern der Zeitpunkt entscheidend, in dem der Eigenheimzulagenbescheid den Machtbereich des Finanzamts verlässt, d.h. der Tag der Aufgabe zur Post? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 11.08.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1160/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 19 17 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.07.2005 |
Erledigungs-Az: | IX R 66/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 07 48 |