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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI B 292/98 |
| §§: | EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 12 |
| Schlagwörter | Auslandsreise, Ausbildungsdienstverhältnis, Lehrveranstaltung |
| Rechtsfrage: | Kann ein Student, der an einer als verbindliche Lehrveranstaltung durchgeführten Auslandsexkursion im Rahmen eines als Berufsfortbildung absolvierten Zweitstudiums teilnimmt, die dafür entstandenen Aufwendungen als Werbungskosten abziehen? |
| Vorinstanz: | Hessisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 13.05.1998 |
| Vorinstanz/AZ: | 12 K 6306/97 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 71 35 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 25.02.1999 |
| Erledigungs-Az: | VI B 292/98 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: VI R 49/99 Zurücknahme der Revision |