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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 67/06 (BFH) |
§§: | EStG § 2 Abs. 3, StEntlG 1999/2000/2002, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 14 |
Schlagwörter | Mindestbesteuerung, Verlustausgleich, Verfassung, Leistungsfähigkeit |
Rechtsfrage: | Sind die Regelungen der Mindestbesteuerung nach § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 bei echten Verlusten aus Vermietung und Verpachtung (keine Sonderabschreibungen) im Veranlagungszeitraum 1999 verfassungsgemäß? Ist das Gebot der Belastungsgleichheit nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt, wenn die erzielten Verluste bei der Berechnung der Einkommensteuer nur teilweise berücksichtigt werden? - Verstößt diese Vorschrift gegen das Rückwirkungsverbot? Ist sie außerdem wegen der Kompliziertheit und ihrer Unverständlichkeit für "Normalbürger" verfassungswidrig? - Das Verfahren ist bis zur abschließenden Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 59/06 ausgesetzt (Beschluss vom 6.2.2007). - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 01.06.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 2331/01 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2006 S. 1253 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 32 52 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.03.2011 |
Erledigungs-Az: | IX R 67/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren XI R 35/06 ist bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 59/06 ausgesetzt (Beschluss vom 6.2.2007) - Verfahren wieder aufgenommen - Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 23 24 |