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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 54/11 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 15 Abs. 2 Satz 1, EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1, GewStG § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1
Schlagwörter Betriebsaufspaltung, Personelle Verflechtung, Abfärbetheorie, Geringfügigkeit
Rechtsfrage: Liegt die personelle Verflechtung vor, wenn ein Nur-Besitzgesellschafter alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Besitzgesellschaft ist, aber dem beherrschenden Gesellschafter der Betriebsgesellschaft in der Besitzgesellschaft, an der er nicht mehrheitlich beteiligt ist, ein Vetorecht und ein höchstpersönliches Sonderkündigungsrecht zustehen? Gibt es eine (relative und/oder absolute) Geringfügigkeitsgrenze, unterhalb derer gewerbliche Einkünfte nicht zur Abfärbung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG führen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 25.08.2011
Vorinstanz/AZ: 5 K 38/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 38 14
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.05.2013
Erledigungs-Az: IV R 54/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 25 11