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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II B 92/96
§§: ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 10 Abs. 1 S. 1, ErbStG § 10 Abs. 3, ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1
Schlagwörter Lebensversicherung, Verbindlichkeit, Nachlaßverbindlichkeit, Erblasser, Erbe
Rechtsfrage: Unterliegt der Erwerb von Todes wegen in Form einer Versicherungsleistung aus einer Kapitallebensversicherung nicht der Erbschaftsteuer, weil dem Erwerb Forderungen der Begünstigten gegen den Erblasser gegenüberstünden?
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 24.05.1996
Vorinstanz/AZ: 4 K 1553/91 Erb
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.01.1997
Erledigungs-Az: II B 92/96
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: II R 29/97 - erledigt durch BFH-Urteil vom 17.6.1998, II R 29/97 (NV; Aufhebung des FG-Urteils)