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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 36/18 (BFH)
§§: UStG § 3 Abs. 1, UStG § 3 Abs. 9, UStG § 12 Abs. 1, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1
Schlagwörter Einheitliche Leistung, Lieferung, Sonstige Leistung, Ermäßigter Steuersatz, Preis
Rechtsfrage: 1 . Erbringt ein Unternehmer eine einheitliche Leistung oder zwei getrennte Leistungen, wenn er von Bauern bereitgestelltes Getreide mahlt und mischt und er dabei nach Wunsch des Kunden von ihm selbst beschafftes Futteröl zur Nährstoffanreicherung und/oder Mineralfutter hinzugibt? - 2. Handelt es sich beim Mahlen und Mischen um eine sonstige Leistung? - 3. Ist die Zugabe von Futteröl und Mineralfutter eine Lieferung, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen kann? - 4. Steht das Verhältnis der Preise für das Schroten/Quetschen einerseits, Futteröl und/oder Mineralfutter andererseits der Annahme zweier eigenständiger Leistungen entgegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 16.10.2018
Vorinstanz/AZ: 2 K 703/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 18 41
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.09.2019
Erledigungs-Az: V R 36/18 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 19 01