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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 2/02 |
§§: | EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 34 Abs. 1, FGO § 96 |
Schlagwörter | Entschädigung, Abfindung, Außerordentliche Einkünfte, Rechtliches Gehör |
Rechtsfrage: | 1. Zusammensetzung des Abfindungsbetrags (Anteil der steuerbegünstigten Entschädigung und der nicht begünstigten Erfüllungsleistung)? Wurden teilweise vor Beendigung des Vertrags erbrachte Leistungen abgegolten? 2. Verfahrensmängel (Verstoß gegen § 93 Abs. 1 FGO, § 96 FGO, § 278 Abs. 3 ZPO) - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 13.12.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 5371/99 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 66 44 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.11.2002 |
Erledigungs-Az: | XI R 2/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 23 86 |