
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 26/01 |
§§: | EStG § 10 d Abs. 3, AO 1977 § 181 Abs. 5, AO 1977 § 173 Abs. 3 |
Schlagwörter | Verlustfeststellung, Feststellungsfrist, Verjährung, Ablaufhemmung |
Rechtsfrage: | Gilt für die gesonderte Feststellung nach § 10 d Abs. 3 EStG die verlängerte Feststellungsfrist gemäß § 181 Abs. 5 AO 1977 mit der Folge, dass der nicht ausgeglichene Verlust auf den 31.12.1990 -resultierend aus den nicht ausgeglichenen Verlusten der Jahr 1985 bis 1989- noch aufgrund eines Antrags auf Verlustfeststellung im Jahr 1998 festgestellt werden kann? Löst der Antrag auf Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 3 AO 1977 aus? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 24.05.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 3439/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 82 37 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.06.2002 |
Erledigungs-Az: | XI R 26/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 93 36 |