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Bekanntgabeadressat einer Prüfungsanordnung, Aktivierung eines Instandsetzungsanspruchs
Kapitel:
Unternehmensbereich > Betriebsprüfung (Außenprüfung)
Unternehmensbereich > Betriebsprüfung (Außenprüfung)
Fundstellen
-
Niedersächsisches FG 23.11.2011, 4 K 161/10
EFG 2012 S. 297
Normen
[AO 1977] § 197
[EStG] § 4 Abs. 1 Satz 1, § 5
[HGB] § 246 Abs. 1 Satz 1, § 266 Abs. 2
[AO 1977] § 197
[EStG] § 4 Abs. 1 Satz 1, § 5
[HGB] § 246 Abs. 1 Satz 1, § 266 Abs. 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 12.02.2015, SIS 15 10 79, Betriebsaufspaltung, Grundstück, Instandhaltung, Aktivierung, Prüfungsanordnung, Hemmung der Verjährung
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 12.2.2015, SIS 15 10 79, Keine Pflicht zur Aktivierung eines Instandhaltungsanspruchs: 1. Übernimmt der Pächter vertraglich die na...
- FG Köln 27.6.2012, SIS 12 26 32, Aktivierung Instandhaltungsanspruch gegenüber Pächter: Bildet die grundstückspachtende Mitunternehmerscha...

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