Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 43/17 (BFH)
§§: EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a DBuchst. bb Satz 2
Schlagwörter Rente, Öffnungsklausel, Höchstbetrag, Nachzahlung, Zeitpunkt
Rechtsfrage: Kommt es bei der Zuordnung von freiwilligen Beitragsnachzahlungen zu einem bestimmten Kalenderjahr im Rahmen der Öffnungsklausel darauf an, dass die Nachzahlungen "rentenrechtlich möglich" sind oder ist es entscheidend, wann die Zahlungen "rentenrechtlich wirksam" werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 26.07.2017
Vorinstanz/AZ: 1 K 2510/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 01 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.09.2019
Erledigungs-Az: X R 43/17
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 00 13