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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 36/13 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1 Satz 2, EStG § 33 Abs. 3, EStDV § 64
Schlagwörter Werbungskosten, Außergewöhnliche Belastung, Berufskrankheit, Private Mitveranlassung, Aufteilungsverbot
Rechtsfrage: Kann eine psychische oder psychosomatische Krankheit wie "Burn-Out", die zumindest auch durch eine starke emotionale Belastung im Beruf ausgelöst wird, eine zum Abzug der Kosten der Heilung als Werbungskosten berechtigende Berufskrankheit darstellen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 26.04.2013
Vorinstanz/AZ: 8 K 3159/10
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2013 S. 1387
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 21 00
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.11.2015
Erledigungs-Az: VI R 36/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 00 36